KERNKRAFTWERKE WURDEN ZUM HANDELN GEZWUNGEN

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Warmwassereinleitung AKW Beznau in die Aare (CH), Bild: A. Binder

«So kann ein grosses Fischsterben in der Aare verhindert werden»: Der Schweizerische Fischerei-Verband SFV ist erfreut, dass das AKW Beznau gezwungen wird, Kühlwasser nur noch bis maximal 25 Grad in die Aare einzuleiten – eine Forderung vom Solothurner Ständerat und SFV-Zentralpräsidenten  Roberto Zanetti mittels Vorstoss.

Medienmitteilung Schweizerischer Fischerei-Verband SFV

Um was geht es? 25 Grad Wassertemperatur sind die oberste Grenze, die Fische über längere Zeit aushalten können. Das ist wissenschaftlich erwiesen. Wird das Wasser noch wärmer, kommt es zur Katastrophe, zum Fischsterben. Im August 2018 konnte dank Interventionen des Schweizerischen Fischerei-Verbandes und des Aargauischen Fischereiverbandes im letzten Moment eine Katastrophe verhindert werden – nachdem bereits erste Fischsterben festgestellt wurden.

Roberto Zanetti: «Obergrenze zwingend»

Um ein Fiasko zu verhindern, hat der Solothurner Ständerat und Zentralpräsident des Schweizerischen Fischerei-Verbandes verlangt, dass es erstens in diesem Bereich klare Kompetenzen gibt und zweitens eine Obergrenze verbindlich festgelegt wird.

Aufgrund des Vorstosses von Zanetti im Ständerat hat das Bundesamt für Energie gehandelt und eine Verfügung verhängt, die per sofort gilt (ohne aufschiebende Wirkung). Demnach gilt die 25-Grad-Limite per sofort. „Eine Obergrenze ist zwingend. Wir sind mit dieser Verfügung durch den Bund sehr zufrieden“, sagt SFV-Zentralpräsident Roberto Zanetti, denn: „Damit kann verhindert werden, dass es zu einem grossen Fischsterben und grossen Schäden im Lebensraum Wasser kommt.“ Das gilt ganz speziell für die in diesem Aareabschnitt stark verbreiteten Äschen (bedroht) und der Forellen.

Hitzesommer 2018, Betrieb des AKW Beznau, anwendbare Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten, Interpelation: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183932

Zwischenverfügung hier.

Sicher ein schöner Erfolg und dank den Verbänden vom AFV und dem SFV wurde viel erreicht!

Unschön an der ganzen Sache allerdings ist, dass dieser Vorstoss sprich Zwischenverfügung am Ende das bewirken kann, was in der Gewässerschutzverordnung vorgegeben ist. Und diese wurde ja völlig unsinnigerweise im 2018 zuungunsten der Fischerei angepasst!

Konkret bedeutet dies, falls die Wassertemperatur 25 °C übersteigt, kann die Behörde Ausnahmen zulassen – auch für Kernkraftwerke. Auch darf das Kühlwasser neu nicht mehr nur 30 °C sondern sogar 33 °C warm sein, wenn das Gewässer auch bereits 20 °C warm ist.

Dies ging in der Berichterstattung im 2018 grösstenteils unter, der Alpenfischer hatte aber informiert, Details hier.

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