BUNDESRAT GENEHMIGT WÄRMERES FLUSSWASSER!

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Gewässerschutzverordnung, Alpenfischer, KKW Beznau, angeln, fischen

Kühlwassereinleitung KKW Beznau an der Aare (CH)

Da hat der Alpenfischer doch etwas gestaunt, als er heute Abend diese Meldung gelesen hat. Also nach dem Motto, wenn die Gewässertemperatur wegen der Klimaerwärmung sowieso bereits über die Grenze der für Salmoniden erträglichen Werte steigt, kommt es auf eine weitere Erhöhung auch nicht mehr an.

Text & Bild: Andi Binder

Konkret bedeutet dies, falls die Wassertemperatur 25 °C übersteigt, kann die Behörde Ausnahmen zulassen – auch für Kernkraftwerke. Auch darf das Kühlwasser neu nicht mehr nur 30 °C sondern sogar 33 °C  warm sein, wenn das Gewässer auch bereits 20 °C  warm ist. Was ist das für eine Logik? Oder verstehen wir hier etwas falsch? Sollen die KKW’s gleich pfannenfertig gedünsteten Fisch liefern? Bitte helft uns bei diesen Gedankengängen – besten Dank!

Gewässerschutzverordnung: Bestimmungen zur Wassertemperatur

Kühlwasser gilt als verschmutztes Abwasser. Seine Einleitung in ein Fliessgewässer ist daher bewilligungspflichtig. Die Temperatur von Fliessgewässern darf indessen 25 °C nicht überschreiten. Da jedoch aufgrund der Klimaerwärmung diese Temperatur in Zukunft auch ohne menschenverursachte Wärmeeinleitungen häufiger überschritten werden dürfte, wurde in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) eine Ausnahmeregelung eingeführt.

Die Kantone können künftig Wärmeeinleitungen mit lediglich geringfügigem Einfluss auf die Wassertemperatur zulassen, wenn das Gedeihen der standorttypischen Lebensgemeinschaften nicht beeinträchtigt wird und alle zumutbaren Massnahmen getroffen werden, damit möglichst wenig Abwärme entsteht. Im Zusammenhang mit den bestehenden Kernkraftwerken, deren Kühlung aus Sicherheitsgründen jederzeit gewährleistet sein muss, können die Behörden spezifische Ausnahmen gewähren.

Die Änderung dieser Verordnung tritt am 1. Juni 2018 in Kraft.

Alles im Detail:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-70373.html
und https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/51921.pdf
Alte Verordnung:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983281/index.html

 

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2 Kommentare

  1. Denn sie wissen nicht was sie tun. Der Glyphosatwert wird um das 3600fache nach oben geschraubt, selber fährt man aber um sein Gewissen zu beruhigen, einen Tesla weil man ja die Klimaerwährmung stopen will. Für das Flusswasser und deren Flora und Fauna gilt dies natürlich nicht. Fische und andere Wasserbewohner sind stumm, die schreien nicht wenn sie leiden. Die Restwassermengen wurden noch nie eingehalten, interessiert aber auch niemanden in Bern, schliesslich sitzt man ja in Verwaltungsräten von x Firmen, da sägt man nicht am Ast auf dem man sitzt. Und nun gibt der Bundesrat eine Zusage an die Kantone, indirekt ja an die Kraftwerke welche Kühlwasser ab Juni 2018 noch wärmer in die sonst schon aufs gröbste geknechtete Wasserläufe einlassen dürfen. Wir sind dank unserer Regierung bald in der Lage zu behaupten, wir hätten die Natur in kürzester Zeit gebodigt.

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