STELLUNGNAHME REVISION WASSERRECHTSGESETZ (AQUA VIVA)

4
Referenz-Zustand_Rösti_16452, Wasserkraft

Idylle pur – leider nicht mehr so häufig in der Schweiz bei über 1400 Wasserkraftwerken, Entnahmen und Stauanlagen, mehr als 2000 km Restwasserstrecken, sowie mehr als 1000 km Schwall-Sunk Strecken!

Wir haben über das Thema vom Referenzzustand der «Rösti-Initiative» bereits mehrfach berichtet, sei dies mit dem «Leserbrief» von Dr. Ueli Rippmann (Artikel hier) oder der Abstrakt vom Alpenfischer (Artikel hier).

Da bis am 15.02 für eine Stellungnahme nicht mehr viel Zeit bleibt, lohnt es sich das fundierte Argumentarium der Gewässerschutz Organisation Aqua Viva zu Gemüte zu führen.

Diese Musterstellungnahme ist sicher eine Hilfe, wenn ihr selber aktiv werden wollt. Besten Dank für den Support!

WICHTIG: AUCH VOM AUSLAND WERDEN STELLUNGNAHMEN IN BERN AKZEPTIERT!

Wer dem Ist-Zustand = Referenz-Zustand nicht zustimmen möchte, kann dies mit einer Stellungnahme bis am 15.02.2019 an folgende Adresse tun! Bundesamt für Energie, Vernehmlassung 16.452, 3003 Bern; oder per Mail: revision-wrg@bfe.admin.ch

Teilen.

4 Kommentare

    • admin-alpenfischer am

      Gute Frage. Nein, jeder kann eine Stellungnahme machen!
      Erstens gibt es Grenzgewässer zur Schweiz und zweitens helfen mögliche Argumente aus dem Ausland auch in der Schweiz. Bern wird jede Stellungnahme behandeln.

    • admin-alpenfischer am

      Nein, alle Bürger können da mitmachen! Speziell diejenigen, welche an einem Grenzgewässer wohnen. Aber Bern hat die Pflicht alle Stellungnahmen behandeln zu müssen!

Dein Kommentar