SCHWEIZ – EIN VIERTEL DER WASSERFASSUNGEN NOCH IMMER NICHT SANIERT

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Alpenfischer, Restwassermengen, Gewässersanierung, Gewässerschutzgesetz, Restwasserstrecken

Da fehlt doch was – das Wasser. Ein kläglicher Rest verwandelt den Fluss in eine Steinwüste.
Bild: http://www.fischnetz.ch

Bern, Mai 2017 – Gemäss Gewässerschutzgesetz hätten die Kantone bis Ende 2012 alle Restwasserstrecken unterhalb von Wasserentnahmen, die vor 1992 bewilligt wurden, sanieren müssen. Lediglich sieben Kantone haben bis heute die gesetzlichen Vorgaben aus dem Jahr 1992 vollständig umgesetzt. Im Interesse der Fliessgewässer und der davon abhängenden Lebensräume und -gemeinschaften fordert der Bund die zuständigen Behörden erneut auf, die Sanierungen möglichst rasch abzuschliessen.

Ausreichendes Restwasser unterhalb von Wasserkraftwerken ist nötig, um die vielfältigen, natürlichen Funktionen der Gewässer zu gewährleisten: Sei es als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Landschaftselement oder zur Speisung von Grundwasser. Vier Jahre nach Ablauf der gesetzlichen Frist (siehe Kasten) sind erst drei Viertel der Fassungen von Wasserkraftwerken saniert. Es stehen immer noch 250 von rund 1000 notwendigen Sanierungen aus. Dies geht aus einer weiteren Umfrage des Bundesamts für Umwelt BAFU bei den Kantonen hervor, die für die Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes zuständig sind.

Die Umfrage des BAFU zum Stand der Restwassersanierungen Ende 2016 zeichnet folgendes Bild:

Als einzige Kantone haben Basel-Landschaft und Genf die Sanierungen innerhalb der gesetzlichen Frist bis Ende 2012 abgeschlossen. Solothurn und Uri taten dies bis Ende 2014. In Appenzell-Innerrhoden, Basel-Stadt und Schaffhausen gibt es keine sanierungspflichtigen Wasserentnahmen.

Alle übrigen Kantone haben mit den Sanierungen begonnen, sie sind unterschiedlich weit fortgeschritten (siehe Faktenblatt): Bereits über 90 % der Restwasserstrecken saniert haben Glarus, Obwalden, St.Gallen, Tessin und Waadt. Der Kanton Schwyz hatte bereits Ende 2014 über 90 % saniert, an der Umfrage 2016 hat er nicht teilgenommen. Aargau, Zug, Bern, Graubünden, Nidwalden, Thurgau und Zürich haben zwischen 60 und 90 Prozent der Sanierungen durchgeführt. Freiburg, Luzern und Neuenburg, Appenzell-Ausserrhoden, Jura und Wallis haben weniger als 60 Prozent der Restwasserstrecken saniert. Appenzell-Ausserrhoden, Jura und Wallis haben aber seit der letzten Umfrage Ende 2014 deutliche Fortschritte erzielt. Von den insgesamt 250 noch ausstehenden Sanierungen entfällt ein gutes Drittel auf den Kanton Wallis und ein Viertel auf den Kanton Graubünden.

Die neue Umfrage zeigt auch, dass viele Kantone bei der letzten Erhebung Ende 2014 den voraussichtlichen Abschluss ihrer Restwassersanierungen zu optimistisch beurteilt hatten. Sollten damals noch 95 % der Sanierungen bis 2017 abgeschlossen werden, so rechnen die Kantone nun noch mit knapp 90 % bis Ende dieses Jahr. Zu einem Viertel der noch ausstehenden Sanierungen konnten sie gar keine Frist angeben.

Kasten

Sanierung im wirtschaftlich tragbaren Rahmen

Seit 1992 müssen unterhalb von Wasserentnahmen, insbesondere zur Nutzung der Wasserkraft, ausreichend Restwassermengen im Bett belassen werden. Für ältere Entnahmen, die vor 1992 bewilligt worden sind, gilt diese Bestimmung erst, wenn die entsprechende Konzession erneuert wird. In der Zwischenzeit müssen die bestehenden Restwasserstrecken saniert werden, soweit dies wirtschaftlich tragbar ist. Welche Restwassermenge angemessen ist, bestimmen die Kantone für jedes Gewässer und jeden Entnahmeort einzeln. In einer wirtschaftlichen Beurteilung klären sie ab, wie eine Sanierung die Produktion beeinflusst und wie sie sich auf die Kosten und den Ertrag auswirkt. Die Frist für den Abschluss der Restwassersanierungen wurde im Gewässerschutzgesetz auf Ende 2012 festgesetzt. Für den Vollzug der Sanierungen sind die Kantone zuständig. Sie erfüllen diese Aufgabe auf eigene Kosten. Gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) beteiligt sich der Bund an den Kosten für weitergehende Sanierungsmassnahmen in inventarisierten Landschaften und Biotopen.

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