NEUE FISCHEREIVORSCHRIFTEN IM KANTON GRAUBÜNDEN (CH)

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Neue Fischereivorschfriften Kanton Graubünden November 2016

Die Bündner Fischerei wird angepasst. Bild Standeskanzlei Graubünden

Die Vorschriften für den kantonalen Fischereibetrieb werden Revidiert. Dies hat die Regierung des Kantons Graubünden bekannt gegeben.

Die genehmigte Revision bringt mehrere Anpassungen mit sich, wie die Regierung heute bekannt gab. Diese Betreffen sowohl Fangzahlen, Schonmasse, aber auch Dauer der Fischereisaison.

Die  Anpassungen im Überblick:

  • Für die Seeforelle wird ein Schonmass von 50 Zentimetern eingeführt.
  • An der Landquart wird die Fischerei neu bereits ab dem 1. Februar ermöglicht, statt erst ab dem 1. Mai. Dies aufgrund des trüben Wassers im Frühling.
  • Am Inn wird eine Reduktion des Tagesfangs von Edelfischen eingeführt. Ab der Saison 2017 dürfen nur noch vier statt sechs Edelfische pro Tag gefischt werden. Mit dieser Regelung soll der Bestand der Edelfische im stärksten befischten Talfluss gesichert werden.
  • In den Oberengadiner Seen soll der Amerikanischen Seesaiblings intensiver befischt werden. Fangmasse und Fangzahlbeschränkung auf diesen Fischfresser werden aufgehoben.
  • Die Fischerei am Alpenrhein wird um zwei Wochen bis und mit 30. September verlängert.

Bezüglich des Alpenrheins streben die Kantone Graubünden und St. Gallen, sowie das Fürstentum Liechtenstein und das Bundesland Vorarlberg eine enge Zusammenarbeit an. Die Zusammenarbeit betrifft im Wesentlichen die Fangstatistik und die Aussetzung von Fischen. Die Ausübung der Fischerei soll durch diese Zusammenarbeit vereinheitlicht werden.

Quelle: suedostschweiz.ch

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