GENEHMIGUNG FÜR WASSERKRAFTANLAGE WAR NICHT ZULÄSSIG!

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Ramsauer Ache, Naturschutz, Sieg vor Gericht, Alpenfischer, Angler, Fischer

Geschützt – natürliches / naturnahes Ufer der Ramsauer Ache entlang der Felsformation

Naturschutz siegt vor Gericht. Landratsämter müssen bei Umweltfragen sorgfältiger Prüfen

München, 24.5.2017 – Das Verwaltungsgericht München schafft Klarheit: Der Neubau einer Wasserkraftanlage „Am Felsentor“ an der Ramsauer Ache, Landkreis Berchtesgadener Land, hätte nicht genehmigt werden dürfen. Wegen des Fehlens einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie massiver Eingriffe in ein geschütztes Biotop hatten der Bund Naturschutz Bayern mit finanzieller Unterstützung des Landesbund für Vogelschutz und der Landesfischereiverband Bayern 2015 Klagen gegen den Bescheid und damit gegen das Landratsamt Berchtesgadener Land eingereicht.

Der vorsitzende Richter verwies auf die im Vorfeld des Verfahrens bereits getroffene Entscheidung des 8. Senats am Verwaltungsgerichtshof (VGH). Gemäss dieser sei im vorliegenden Verfahren die Frage der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) massgebend. Hinzu käme eine Beurteilung des Vorhabens mit Blick auf die Massgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Aufgrund der Komplexität der Frage zur WRRL zog das Gericht eine Behandlung der Aspekte zur UVP vor.

„Die Entscheidung des Gerichts ist für den Naturschutz in der Region richtungsweisend“, so Rita Poser, Kreisvorsitzende des BN Berchtesgadener Land. „Der Biotopschutz kann und darf nicht blindlings unternehmerischen Interessen geopfert werden“.

Der vorsitzende Richter betonte mehrfach, dass ein Verwaltungsverfahren mit UVP, in diesem Fall ein Planfeststellungsverfahren, aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen der Wasserkraftnutzung unumgänglich gewesen wäre. Sollte der Antragsteller am Kraftwerksbau festhalten wollen, müsse mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), ein vollumfängliches Planfeststellungsverfahren mit UVP durchgeführt werden. Eine Ergänzung des bisherigen Antragsverfahrens um eine UVP sei nicht zulässig.

„Der Ausgang des Verfahrens ist ein wichtiger Prüfstein für laufende und neue Wasserkraftanträge“, berichtet Johannes Schnell, Artenschutzreferent des Landesfischereiverbands Bayern. „Wir stellen derzeit bei einer Vielzahl von Antragsverfahren fest, dass für Neu- oder Ausbau von Wasserkraftanlagen eine UVP behördlicherseits allzu gerne beiseitegelassen wird.“

Nachdem der Antragsteller seinen Bauantrag zurückgezogen hatte, beschloss das Gericht im Einvernehmen mit den anwesenden Parteien, die Klageverfahren von LFV Bayern und Bund Naturschutz einzustellen. Das Landratsamt Berchtesgadener Land als Beklagter trägt die Kosten beider Verfahren.

Ein Schadenersatzanspruch für bereits getätigte Investitionen des Antragstellers besteht nicht. Die Investitionen fallen laut Gericht in den Bereich des unternehmerischen Risikos.

Ein weiterer Erfolg ist, dass die Klagen der beiden Naturschutzorganisationen zulässig waren, obwohl diese eigentlich nur bei Verfahren mit im Vorfeld festgestellter UVP-Pflicht klagebefugt sind. Massgeblich hierfür sind seit 2013 die rechtlichen Vorgaben der EU, die laut Angaben des vorsitzenden Richters der Öffentlichkeitsbeteiligung einen sehr hohen Stellenwert einräumt.

Kontakt:

Landesfischereiverband Bayern e.V.
Thomas Funke
Telefon: 089 / 64 27 26 22
Mobil: 0179/1297208
E-Mail: thomas.funke@lfvbayern.de
Mittenheimer Strasse 4
85764 Oberschleissheim
www.lfvbayern.de
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Rita Poser
Telefon: 08652 / 978767
Mobil: 0151-73007027
E-Mail: poser.rita@t-online.de
Poststrasse 23
83545 Bad Reichenhall
www.bund-naturschutz.de
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