EINIGE AARGAUER FACTS

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Bild: Nuaj Pashk aus Safenwil mit gefangenem Wels

Der neuzeitliche, moderne Mensch ist weder Sammler noch Jäger. Trotzdem gehen die Menschen Pilze und Beeren sammeln, jagen und fischen. Warum fischen Abertausende? Warum stellen sich Menschen stundenlang freiwillig ans Wasser, um fast nie einen Fisch zu fangen? Ganz klar, wir Fischer haben ein Problem. Wir haben im Grunde sehr viele Probleme. Unser grösstes Problem aber sind wir selbst. Fischer sind, nun ja, nicht per se sexy. Die meisten Frauen haben vermutlich ein Problem damit, dass jemand mit blossen Händen einen Wurm auf einen Haken aufzieht und sie hinterher mit den gleichen Händen anfassen möchte, gewaschen hin oder her. Sie brauchen eine Weile, um zu begreifen, dass Hände, die einen 16er-Haken an ein Vorfach, an eine feine 0,10er- Schnur binden können, feinmotorische Fähigkeiten bieten, die auch bei anderen Gelegenheiten von Vorteil sein können. Und trotzdem. Glaubt man den neusten Zahlen von Philipp Sicher, Geschäftsführer des Schweizerischen Fischerei- Verbandes, dann sind bereits zwölf Prozent aller Angler Frauen. Vor fünf Jahren lag die Zahl noch bei fünf Prozent. Aktuell besitzen rund 120 000 Schweizer ein Fischerpatent mit Sachkundenachweis. Schätzungsweise weitere 30 000 Personen lösen Tages- oder Monatspatente, für die es keine Prüfung braucht. Besonders beliebt ist das Angeln bei Jugendlichen. In der freien Natur mit Gleichgesinnten, in aller Herrgottsfrüh oder nach Feierabend, am Bach, Fluss oder Seeufer zu stehen ist einfach ein geniales Gefühl.

Der Aargau zählt rund 2750 km Gewässer – doppelt so viel wie Kantonsstrassen. Die staatlichen Reviere werden verpachtet und die Pächter (an den grösseren Gewässern Vereine) vergeben die Fischerkarten. Die Ausübung der Fischerei ist aufgrund des feingliedrigen Reviersystems vielerorts ein wahres Privileg. Der Gesetzgeber schuf deshalb eine sogenannte Freianglerkarte, die die Fischerei jedermann ermöglicht. Das «Freianglerrecht» gilt aber nur an bestimmten Teilstrecken (Sektoren) an den vier grossen Flüssen Aare, Reuss, Limmat und Rhein sowie am Ufer des Hallwilersees. Dieses Freianglerpatent ist über die kantonale Fischereiverwaltung online zu beziehen. Voraussetzung ist allerdings der SaNa- Ausweis. – Damit besteht jedoch ein grundlegender Unterschied zum Freiangelrecht, wie es im Schweizer Mittelland an den grösseren Seen besteht. Dort kann ohne Patent und Ausbildung mit einer einfachen Zapfenmontage gefischt werden, was einen idealen Einstieg für Jugendliche bildet. Die Bezeichnung «Freianglerkarte» ist also auf den ersten Blick etwas verwirrend. Aber es gibt sie seit Menschengedenken im Aargau und sie unterliegt ähnlichen Einschränkungen wie das Freiangelrecht in anderen Kantonen. Mit der Aargauer Freianglerkarte darf nur vom Ufer aus, mit einer Fischerrute, mit einer einzigen Schnur (mit oder ohne Schwimmer), einer einfachen Angel und mit natürlichem Köder gefischt werden. Die Verwendung von Köderfischen oder künstlichen Ködern ist verboten. Das Anlocken der Fische durch Anfüttern und das Waten sind nicht gestattet. Die Freianglerei ist zudem nur vom 1. März bis 31. Oktober zwischen 05 Uhr und 23 Uhr erlaubt.

Bruno Muntwyler, Chefredaktor Wiggertaler (zt)
Mehr dazu inkl. Nachtfischen-Anlass unter: http://www.wiggertaler.ch/aktuell/nacht-der-langen-ruten/

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