BUNDESRAT – SCHWARZMEERGRUNDEL GILT IN DER CH ALS INVASIVE ART

2
Schwarzmeergrundel, Invasive Art, Rhein, Alpenfischer, Kesslergrundel

Schwarzmeergrundel, (Bild: Flickr, zuiko12)

Gemäss Bundesrat gehört die Schwarzmeergrundel zur invasiven Art. Weitere Punkte sind die Elektrofischerei und die Donauforelle

Mit der Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) werden fünf Arten von Schwarzmeergrundeln auf die Liste der invasiven gebietsfremden Arten gesetzt. Zudem wird die Haltung dieser Grundeln in Teichanlagen oder Aquarien bewilligungspflichtig und ihre aktive Verbreitung rechtlich verboten. Zudem sollen die Kantone verpflichtet werden, Massnahmen gegen die weitere Ausbreitung der Schwarzmeergrundeln zu treffen. Diese Fische breiten sich seit einigen Jahren im Rhein bei Basel aus und stellen dort eine ernstzunehmende Konkurrenz für einheimische Fische und Krebse dar.

Weiter wird mit der Verordnungsänderung der Einsatz von Elektrofanggeräten strenger geregelt. Der Einsatz bestimmter Geräte wird verboten, da sie die Fische erheblich schädigen könnten.

Die Donauforelle wird in die Liste der einheimischen Arten aufgenommen. Diese Forellenart kommt im Einzugsgebiet des Inn vor.

Aktuelle Anpassungen der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei zum Download
Medienmitteilung auf der Seite vom Bund zum Download.

WISSENSCHAFTSAPÉRO – SCHWARZMEERGRUNDELN IN DER SCHWEIZ, 02.12.16 (Alpenfischer)

KILLERFISCH LÄSST ANGLER HOFFEN, 08.10.2016 (Alpenfischer)

Teilen.

2 Kommentare

Dein Kommentar