Jetzt fordert der oberste Fischerei-Verband in der Schweiz (SFV), dass das AKW Beznau, welches eine Flusswasserkühlung hat, seine Leistung wegen dem Hitzesommer drosseln soll. Nur wird das auf dem amtlichen Weg schwierig werden.
Text & Bild: Andi Binder
Warum? Weil genau auf den 1. Juni 2018 eine laschere und vom Bundesrat abgesegnete Verordnung in Kraft getreten ist, welche auch eine Einleitung von wärmerem Wasser ermöglicht, wenn die Wassertemperatur 25 °C überstiegen hat. Also nach dem Motto, wenn die Gewässertemperatur wegen der Klimaerwärmung sowieso bereits über die Grenze der für Salmoniden erträglichen Werte steigt, kommt es auf eine weitere Erhöhung auch nicht mehr an.
Kaum in Kraft – Misere folgt auf dem F(l)uss
Der Alpenfischer hat diese schizophrene Logik im April 2018 aufgezeigt (Artikel hier).
Nun können wir höchstens an die Vernunft der AKW-Betreiber appellieren und uns ggf. selber an der Nase nehmen, wieso so ein unsinniger Beschluss oppositionslos durchgewunken wurde!?
SFV-FSP – MedienmitteilungFischerei-Verband fordert: AKW Beznau sofort drosseln!Es ist kaum zu glauben: Während unzählige Fischerinnen und Fischer in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fischereiverwaltungen im ganzen Land Fische vor dem Hitzetod zu retten versuchen, heizt das AKW Beznau die Aare weiterhin auf! Damit droht unterhalb des AKW Beznau ein unnötiges Fischsterben. Der Schweizerische Fischerei-Verband SFV verlangt die sofortige und drastische Drosselung der Leistungen des AKW Beznau. Zuerst zu den Fakten: Gemäss Antwort des Bundesrates vom 6. Juni 2018 beträgt der Beitrag der AKW Beznau 1 und 2 an die Wassererwärmung der Aare bis zu 1,7 Grad. Seit Tagen beträgt die Wassertemperatur der Aare unterhalb des AKW Beznau über 26 Grad. Forellen und Äsche droht der Tod Für die Fische ist das jenseits der Schmerzgrenze: Ab 23°C wird es insbesondere für Äschen und Forellen stressig. Bei länger andauerndenTemperaturen über 25°C besteht akute Todesgefahr. Gemäss Gewässerschutzverordnung darf denn auch die Einleitung von Kühlwasser das Gewässer grundsätzlich nicht auf über 25 Grad aufwämen. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Genehmigung zulässig. Forderungen an Beznau-Betreiberin Der SFV fordert deshalb von der Betreiberin des AKW Beznau: Die ökologische und gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen – nicht nur in Glanzprospekten davon reden. In einer akuten Krise geht es nicht an, sich hinter formaljuristischen Haarspaltereien zu verstecken. Jetzt sind eigenverantwortliches und proaktives Handeln gefragt! SFV-Zentralpräsident Roberto Zanetti an die Betreiberin: „Leisten Sie endlich Ihren Beitrag zur Verhinderung eines Massenfischsterbens und warten Sie nicht auf überfällige behördliche Anordnungen!“ Von den zuständigen Behörden: Der Fischereiverband verlangt aber auch von den zuständigen Behörden über die „erforderlichen Einschränkungen bei der Einleitung des Kühlwassers“ (Zitat Antwort des Bundesrates auf Frage 18.5411 vom 6. Juni 2018) zu befinden. Angesichts der dramatischen Situation in unseren Gewässern geht es um Zehntelgrade Wassertemperatur und um Stunden! Offizielle Online-Meldung hier: http://www.sfv-fsp.ch/home/aktuell/?load=768 |