ÄSCHENSAISON IN MEHREREN KANTONEN (CH) BEREITS GELAUFEN

0
Äschen Moratorium, Aeschen Fangverbot, Hitzesommer, Fischsterben Äschen, Alpenfischer

Verbote und Empfehlungen der Saison 2018/19 um den Äschen eine sicherlich berechtigte Ruhepause zu gönnen.

Die grosse Trockenheit im Sommer 2018 hat den Äschen an zahlreichen Gewässern arg zugesetzt. Auch wenn nicht überall massive Fischsterben zu verzeichnen waren, haben die hohen Wassertemperaturen von zeitweise über 26° C zu einer Schwächung der Fische geführt.

Somit ist es nicht verwunderlich, dass zahlreiche Schweizer Kantone Fangverbote oder zumindest eine Empfehlung, dass nicht auf Äschen gefischt werden sollte, ausgesprochen haben. Hier die Details der Kantone:

Befristetes Äschenfangverbot auf dem Zürcher Kantonsgebiet

Das Fangmoratorium dauert vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019. Diese Massnahme wurde in Absprache mit den Nachbarkantonen und dem Bund getroffen. Durch das Fangmoratorium erhoffen sich die Fischereifachstellen, dass möglichst viele Laichtiere erhalten bleiben und eine gute Naturverlaichung im Frühling 2019 erreicht wird. Somit ist neben dem Rhein nun auch die Thur, Reuss, Limmat und Sihl davon eingeschlossen.

Alle Details der Verfügung vom Kanton ZH als PDF Download hier.

Für den Kanton Aargau gilt folgendes: Empfehlung: Äschen sollen bis Ende April 2019 nicht befischt werden.

Gemeinsame Empfehlung des Kantons und des Aargauischen Fischereiverbandes: Die grosse Trockenheit im Sommer 2018 hat den Fischen in den Aargauer Gewässern zugesetzt. Die Äsche ist davon besonders betroffen. Glücklicherweise ist ein grösseres Fischsterben von Äschen ausgeblieben, es hat lediglich vom Rhein und von der Reuss Einzelmeldungen zu toten Fischen gegeben.

Trotzdem haben die hohen Wassertemperaturen von zeitweise bis zu 26° C zu einer Schwächung der Fische geführt. Aus diesem Grund empfehlen der Aargauische Fischereiverband und der Kanton die Schonzeit für Äschen in allen Gewässern des Kantons auszudehnen.

Ab 1. Oktober 2018 bis am 30. April 2019 (übliche Schonzeit für Äschen jeweils 1. Februar bis 30. April) sollen Äschen nicht befischt werden. Dadurch können möglichst viele Laichtiere erhalten und eine gute Naturverlaichung im Frühling 2019 erreicht werden. Diese Massnahme wurde in Absprache mit den Nachbarkantonen und dem Bund getroffen. 

Für Rückfragen an:  info@aarg-fischereiverband.ch

Zürich, Thurgau Und Schaffhausen Verhängen Fischfangverbot Im Rhein (CH)

Nach dem grossen Fischsterben im Rhein im August verhängten die Kantone Schaffhausen, Zürich und Thurgau ein Fischfangmoratorium vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 für Äschen und Forellen für die Saison 2018/2019 bereits Ende August, mehr Details hier.

Dazu viele ergänzende Infos aus der Verfügung der Bürgergemeinde Diessenhofen: PDF Download hier.

und der Verfügung vom Kanton Schaffhausen: PDF Download hier.

 

Teilen.

Dein Kommentar